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Brake: Mann missbraucht und tötet Partnerin – Landgericht spricht Urteil


"Dann habe ich lange zugedrückt"
Mann erwürgt Freundin bei Vergewaltigung – Gericht spricht Urteil

Von dpa, t-online, stk

Aktualisiert am 18.08.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 166139621Vergrößern des BildesBlock in einer Gefängniszelle (Symbolfoto): Laut Anklage handelte der Mann, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. (Quelle: IMAGO)
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Sie trinken Alkohol, dann verlangt er Sex von seiner Lebenspartnerin. Doch die Frau weigert sich – und muss mit ihrem Leben bezahlen.

Ein 38 Jahre alter Mann ist am Landgericht Oldenburg wegen Totschlags, Vergewaltigung und Störung der Totenruhe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Bei dem 50 Jahre alten Opfer handelte es sich um die Partnerin des Mannes. Der Täter, der ursprünglich wegen Mordes angeklagt war, muss zudem 15.000 Euro an die Familie der Frau zahlen.

Der Mann hatte beim Prozessauftakt bereits ein Geständnis abgelegt und den Tatablauf geschildert. Demnach habe er am Tatabend mit seiner Lebensgefährtin Alkohol getrunken. Nach einiger Zeit habe er dann Lust auf Sex bekommen und Geschlechtsverkehr von ihr verlangt, doch die damals 50-Jährige habe sich geweigert. Dann entschloss er sich nach eigenen Angaben, die Frau zu vergewaltigen. Das berichtete unter anderem die "Nordwest-Zeitung" (NWZ) im Juli dieses Jahres.

Angeklagter misshandelt Leichnam der Frau

"Dann habe ich ihr mit beiden Händen an den Hals gegriffen und so lange zugedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegte", hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger vor Gericht ausgesagt, so der Bericht der "NWZ". Im Anschluss – zu dieser Auffassung gelangte auch die Kammer – habe er den Leichnam seiner Freundin schwer misshandelt. Später rief er selbst den Notruf und begann mit der Reanimation – ohne Erfolg.

Als Erklärung für seine Tat gab der Mann an, dass er viel Alkohol trinke und immer dann, wenn er betrunken sei, aggressiv werde und Lust auf Sex bekomme. Auch am Tatabend sei dies der Fall gewesen.

Die Verteidigung sprach sich für eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes aus und forderte eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Vertreter der Nebenklage, der die Angehörigen vertrat, plädierte für eine Verurteilung wegen Mordes.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • nwzonline.de: ""Wenn ich trinke, werde ich aggressiv" – Angeklagter gesteht fürchterliche Tat" (kostenpflichtig)
  • nwzonline.de: "Zeugin schildert den letzten Abend vor dem Tod der 50-Jährigen" (kostenpflichtig)
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